Antrag vom 01.09.2019, OF 1060/1 Betreff: Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 Vorgang: V 1181/19 OBR 1; ST 1085/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: Kleinmarkthalle Die Kleinmarkthalle hat montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr und samstags von 08:00-16:00 Uhr geöffnet. Sie hat fest installierte Stände und feste Beschicker. Sie hat ausreichend Stromversorgung. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zur Kleinmarkthalle leben? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle während der Geschäftszeiten? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle außerhalb der Geschäftszeiten? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle zwischen 22:00 und 01:00 Uhr? - Übersteigen diese Imissionen bereits heute die erlaubten Lärmgrenzen? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um die Kleinmarkthalle, welche nicht im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie z.B. dem Weihnachtsmarkt standen? - Gibt es Einschränkungen in den Rechtsverhältnissen mit den jetzigen Beschickern der Kleinmarkthalle, welche einer "zweiten Schicht" mit zum Teil anderen Beschickern während des Nachtmarktes im Wege stehen würden? Wenn ja, welche? - Welche rechtlichen Probleme außer des Lärmschutzes könnten der Stadt Frankfurt durch die Etablierung eines Nachtmarktes in der Kleinmarkthalle entstehen? Wie können diese gelöst werden? Konstablerwache Der Erzeugermarkt Konstablerwache hat donnerstags von 10:00-20:00 Uhr und samstags 08:00-17:00 Uhr geöffnet. Es sind keine festen Stände installiert. Es ist ausreichend Stromversorgung vorhanden. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zur Konstablerwache leben? - Produziert der Erzeugermarkt überdurchschnittliche Lärmemissionen während der Geschäftszeiten, die über den normalen Trubel der Zeil hinaus gehen? - Werden auf der Konstablerwache generell ab 22:00 Uhr die Grenzwerte für Lärmemissionen eingehalten? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um die Konstablerwache? - Ist der Magistrat der Meinung, dass ein täglicher Nachtmarkt auf der Konstablerwache diesen Platz aufwerten würden, der momentan einen eher schlechten Ruf genießt? Roßmarkt/Goetheplatz Der Roßmarkt wird punktuell für unterschiedliche Veranstaltungen und Feste genutzt. Es sind keine festen Stände installiert. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zum Roßmarkt/Goetheplatz leben? - Gibt es auf dem Roßmarkt/Goetheplatz genug Stromversorgung für einen Nachtmarkt? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um den Roßmarkt/Goetheplatz, welche nicht auf den Verkehr zurückzuführen sind? Nördliches Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke Das nördliche Mainufer wird punktuell für unterschiedliche Veranstaltungen und Feste genutzt. Zurzeit ist es probeweise für die Dauer von einem Jahr für den Autoverkehr gesperrt. Es sind keine festen Stände installiert. Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zum nördlichen Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke leben? - Gibt es auf dem nördlichen Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke genug Stromversorgung für einen Nachtmarkt? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern des nördlichen Mainufers, welche nicht auf Großveranstaltungen wie z.B. dem Mainfest oder den Verkehr zurückzuführen sind? - Wie erfolgt heute der Ausgleich für Lärmbelästigung nach 22:00 Uhr zwischen Anwohnern des nördlichen Mainufers und den Betreibern von großen Festen wie z.B. dem Mainfest? - Welche Bedingungen müssen vorliegen, um für die Dauer von drei Monaten probeweise einen Nachtmarkt auf dem nördlichen Mainufer einzurichten, solange die Straße für den Autoverkehr gesperrt ist?
Begründung:
In seiner Stellungnahme ST 1085 vom 3. Juni 2019 schreibt der Magistrat, dass die Einrichtung eines täglichen Nachtmarktes durch die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen sei. Auf die Einhaltung der Lärmgrenzen nach 22:00 Uhr ist zu achten. Hierzu sollen zunächst Messwerte und Daten erhoben werden.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1181 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 69 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1435 2019 Die Vorlage OF 1060/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und U.B. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Die PARTEI