Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.01.2025, OF 1062/2 Betreff: Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der derzeitige Umsetzungsstand des wichtigen "Paktes für den Ganztag" in unserem Ortsbezirk ist. Folgende Fragestellungen sind für die Eltern im Ortsbezirk von hohem Interesse: Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen? Wie wird diese Zahl berechnet? Ist z.B. sichergestellt, dass keine Kinder erfasst sind, die derzeit in einem nicht schulischen Hort/ Schülerladen betreut werden und "nur" wechseln wollen? Der Pakt für den Ganztag sieht eine Möglichkeit zur Ganztagsbetreuung vor. Soll es im Ortsbezirk jetzt eine "Pflicht" zur Ganztagsbetreung geben? So sieht z. B. das Konzept der Engelbert Humperdinck-Schule eine zwingende Anwesenheit der Erstklässler und Zweitklässler von 8/8:30 Uhr bis 13:00 Uhr bzw 13:45 Uhr (ohne Mittagessen!) und der Drittklässler und Viertklässler von 8/8:30 Uhr bis 14:30 Uhr (mit Mittagessen) vor. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten wie z.B. Betreuung zu Hause oder Betreuung in einem auswärtigen Ort abgeschnitten. Die Kita FFM befürchtet die Schließung der Horte, da keine Kinder nach 14:30 nach in einem 15Min-Fußweg entfernten Hort gehen, sondern im schulischen Hort bleiben werden - wobei die Schule jedoch deutlich immer wieder sage, dass sie auf die Horte angewiesen sei und nicht alle Schüler in der Schule betreuen könne. Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Schulen und Horten im Ortsbezirk und wer koordiniert diese? Ist eine Verzahnung mit den Horten geplant? Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Ganztag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? Die Zahlen sollten nach den einzelnen Schulen im Ortsbezirk aufgeschlüsselt werden. Welche Planungen von Seiten des Magistrats und zuständigen Dezernates gibt es, um eventuell fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen?
Begründung:
Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr. Einige Schulen haben offenbar schon Konzepte entwickelt, doch stellen sich aus Elternsicht viele Fragen. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. Auch scheint es keine Abstimmung zwischen schulischen und nicht-schulischen Angeboten zu geben. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern.Beratung im Ortsbeirat: 2