Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
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Bisheriger Verlauf
21.05.2012
07.04.2015
24.04.2015
Stellungnahme des Magistrats
Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
Details im PARLIS ST_738_2012Antrag Ortsbeirat
Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
Details im PARLIS OF_1063-5_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt
Details im PARLIS OM_4085_201521.05.2012
Stellungnahme des Magistrats
Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
Details im PARLIS ST_738_201207.04.2015
Antrag Ortsbeirat
Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
Details im PARLIS OF_1063-5_201524.04.2015
Anregung Ortsbeirat
Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt
Details im PARLIS OM_4085_2015 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.04.2015, OF 1063/5
Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
Vorgang: ST 738/12 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Niederräder Mainufer, in Höhe der Bürostadt, zwischen Autobahnbrücke und Einmündung Lyoner Straße, auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung:
Entlang des Niederräder Ufers, zwischen Autobahnbrücke und Einmündung Lyoner Straße, fahren RadfahrerInnen und laufen FußgängerInnen in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten, durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In der ST 738/12 spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn FahrradfahrerInnen sind gezwungen den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren.
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4085
2015 Die Vorlage OF 1063/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme