Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes
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Partei(en):CDU•GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.08.2014, OF 1081/6 Betreff: Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bisherige Planung zur städteplanerischen Aufwertung und der damit ebenfalls verbundenen Verlagerung der städtischen Betriebshöfe von FES, Amt für Straßenbau und Erschließung, sowie Grünflächenamt in der Palleksestraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat bereits vor einiger Zeit mit Planungen zur Umsiedlung begonnen hat. Bei der Stellungnahme soll schon darauf eingegangen werden: - Wie viele Wohnungen könnten in dem Areal entstehen? - Welche finanziellen Vorteile können durch den Verkauf erzielt werden? - Welche Vorteile erhalten die Mitarbeiter, Nutzer und Bürger durch die Verlagerung? - Können weitere Services eingeführt werden, die bisher am Standort der Betriebshöfe aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich waren?
Begründung:
Zum Zeitpunkt der Ansiedlung der städtischen Einrichtungen war die Umgebung von gewerblicher und industrieller Nutzung geprägt. Besonders die großen Möbelwerkstätten und die Breuer Werke prägten das Umfeld. Mit dem Abriss der Möbelwerke und der neuen Wohnbebauung an dieser Stelle wirken nun der städtische Bauhof und die FES Einrichtung wie Fremdkörper. Zudem ist die Lage am Höchster Stadtpark sinnvoller für Wohnzwecke zu nutzen. Der Magistrat hat dies erkannt und schon beim Grunderwerb für die IGS-West mögliche Flächen für eine Verlagerung erworben. Durch einen geplanten Umzug der städtischen Betriebshöfe auf einen neuen gemeinsamen Standort neben dem Neubau der IGS West in der Palleskestraße werden zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, die viele Vorteile bringen können: Die freiwerdende Fläche kann zur Wohnbebauung genutzt werden. Die bisherige Bebauung auf dem Wesner-Areal zeigt, dass eine Aufwertung gelingen kann und die Nähe zum Höchster Stadtpark ist ein großer Standortvorteil. Das die bisherigen Betriebshöfe sanierungsbedürftig sind, ist augenscheinlich erkennbar. In naher Zukunft hätten Investitionen angestanden. Diese könnten durch die Planung des Magistrats erfolgreich eingespart werden. Der Neubau der Betriebshöfe kann durch den Investor erfolgen und somit kostenneutral erfolgen und zugleich eine Verbesserung für die Nutzer bringen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 1081/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3387 2014 Die Vorlage OF 1081/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz im Antragstenor um nachfolgende Frage ergänzt wird: "Bleiben die Bezirksleiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie des Grünflächenamtes in Höchst, also innerhalb des Ortsbezirks?" Abstimmung: Einstimmige Annahme