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Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern

Details im PARLIS OM_3692_2023
20.11.2023

Stellungnahme des Magistrats

Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern

Details im PARLIS ST_2346_2023
07.04.2025

Stellungnahme des Magistrats

Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern

Details im PARLIS ST_570_2025
09.06.2025

Antrag Ortsbeirat

Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen

Details im PARLIS OF_1081-9_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.06.2025, OF 1081/9

Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen
Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.6. wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem PKW angefahren, als es die Straße auf Höhe des Hauses Nr. 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer- und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einem Antrag hingewiesen. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Wir bitten den Magistrat, an der genannten Stelle, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für Zufußgehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern.

Begründung:

Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung, zwischen östlich der Dehnhradtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund des parkenden Verkehrs sind gerade Kinder nur schwer zu sehen.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692
Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570
Beratung im Ortsbeirat: 9