Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
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Bisheriger Verlauf
21.08.2025
04.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
Details im PARLIS OF_1086-9_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
Details im PARLIS OM_7339_202521.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
Details im PARLIS OF_1086-9_202504.09.2025
Anregung Ortsbeirat
Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
Details im PARLIS OM_7339_2025 Partei: SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.08.2025, OF 1086/9
Betreff: Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
Die Herweghstraße verbindet die Straßen Am Schwalbenschwanz und Haeberlinstraße und stellt eine enge Anwohnerstraße mit geringem Autoverkehrsaufkommen dar. Die Straße ist durchgängig ohne Bordsteine gestaltet, verfügt über Parkmöglichkeiten und wird insbesondere von Kindern intensiv zum Spielen, Fahrrad-, Roller- und Inlinerfahren genutzt. Trotz der engen Straßenverhältnisse und der deutlichen Wohn- und Aufenthaltsnutzung durch Kinder und Anwohner fahren einige Fahrzeuge mit unangemessen hoher Geschwindigkeit durch die Herweghstraße. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und mindert die Aufenthaltsqualität für alle Anwohnenden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung mit den Verkehrszeichen VZ 325.1 (Beginn der Verkehrsberuhigten Zone) und VZ 325.2 (Ende der Verkehrsberuhigten Zone) soll dabei angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der spielenden Kinder, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und der Stärkung der Wohnqualität in der Herweghstraße.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7339 2025 Die Vorlage OF 1086/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und fraktionslos