Leerstand städtischer Wohnimmobilien im
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Bisheriger Verlauf
05.12.2024
23.01.2025
20.02.2025
24.03.2025
Laut Auskunft des Magistrats stehen in Frankfurt 95 Wohnungen leer, die sich im Besitz der Stadt befinden, Frage Nr. 619
Details im PARLIS F_2863_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen
Details im PARLIS OM_6416_2025Antrag Ortsbeirat
Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2
Details im PARLIS OF_1094-2_202505.12.2024
Laut Auskunft des Magistrats stehen in Frankfurt 95 Wohnungen leer, die sich im Besitz der Stadt befinden, Frage Nr. 619
Details im PARLIS F_2863_202423.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen
Details im PARLIS OM_6416_202520.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2
Details im PARLIS OF_1094-2_202524.03.2025
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.02.2025, OF 1094/2
Betreff: Leerstand städtischer Wohnimmobilien im
Ortsbezirk 2 Vorgang: F 2863/24; OM 6416/25 OBR 9 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auf die Frage F 2863 vom 05.12.2024 antwortet der Magistrat unter anderem, dass im Ortsbezirk 2 in Bockenheim 17 und in Westend-Süd 4 Wohnungen leer stehen, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sind die Anschriften der leerstehenden Wohnungen in Bockenheim und im Westend? 2. Seit wann und aus welchen Gründen stehen diese jeweils leer? 3. Wie viele Quadratmeter umfassen die jeweils leerstehenden Wohnungen? 4. Wird sich an den jeweiligen Leerständen in absehbarer Zeit etwas ändern? Der Magistrat wird gebeten, die Fragen für jede leerstehende Wohnung zu beantworten und auf Allgemeinplätze wie in der Antwort zur Frage 2863 zu verzichten. (Beispiel: "Ein Teil der Wohnungen steht leer, da sich die Gebäude beispielsweise auf einer Trassenplanung befinden und dafür abgerissen werden müssen, oder weil in den Immobilien aufgrund der Schadensbilder eine Gesamtsanierung nur nach Leerstand aller Wohnungen durchgeführt werden kann.") Begründung:
Informationsbedarf
dazugehörende Vorlage: Frage vom 05.12.2024, F 2863 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6416
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1154 2025 Die Vorlage OF 1094/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme