Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.06.2015, OF 1099/5 Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken Vorgang: OM 3157/14; ST 1017/14 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern in der Kennedyallee das Tempolimit wie vom Ortsbeirat gefordert auf 50 km/h zumindest stadteinwärts ab Niederräder Landstraße zu begrenzen, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass sie das von ihr angekündigte "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" schnellstmöglich umsetzt, um so sicherzustellen, dass die im Programm auf Seite 50 angekündigte Stärkung der Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt wird.
Begründung:
Der Ortsbeirat hat den Magistrat in seiner Vorlage OM 3157 gebeten, in der Kennedyallee ab Niederräder Landstraße das Tempo auf 50 km/h zu begrenzen. Seit dem Bezug des neuen Wohngebietes in der Richard-Strauß-Allee ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen notwendig. Leider hat der Magistrat bisher nur im Bereich des unmittelbar angrenzenden Wohngebietes die Temporeduktion angeordnet. Anwohner, die auf der Kennedyallee Richtung Niederrad unterwegs sind, müssen sich den nur 1,50 Meter breiten Weg mit Radfahrern teilen. Diesen Weg müssen auch Kinder auf ihrem Weg zur Schule nutzen. Daher ist Tempo 70 in diesem Bereich viel zu schnell. Aus diesem Grund haben Anwohner der Richard-Strauß-Allee die weiter gehende Temporeduktion gefordert. Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung muss der Magistrat die Wünsche des Ortsbeirats nach Geschwindigkeitsänderungen restriktiver handhaben, da jeweils im Einzelfall eine besondere Gefährdungslage darzulegen ist. Die Entscheidung darüber wird am besten in der Kommune selbst getroffen. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Kabinettbeschluss zum "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" vom 3. Dezember 2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll. Eine Umsetzung dieses Beschlusses ist jedoch bisher noch nicht erfolgt.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2014, OM 3157 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1017 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 639 2015 Die Vorlage OF 1099/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Frau Hofmann gegen FDP und Herr Kehrmann (= Ablehnung)