Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.04.2021, OF 11/2 Betreff: Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20; OM 7082/21 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird in Ergänzung der Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082, gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der die Straße "Zum Rebstockbad" Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung in Frage kommen, um insbesondere mit Blick auf das nahe Wohngebiet tragische Unfälle, wie im Herbst 2020 durch diese Maßnahmen möglichst zu vermeiden. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten eine Verkehrszählung und -messung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen in der Straße zum "Zum Rebstockbad" durchzuführen. 3. Sodann wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob eine Verkehrsberuhigung durch Umleitung des Durchgangsverkehrs via Variante 2 (siehe Anlage 1) statt der bislang zu häufig befahrenen Variante 1 (Anlage 2) umgesetzt werden kann, b) ob im Bereich des Schwimmbads eine Verkehrsberuhigung durch Bremsschwellen, eine feste Geschwindigkeitskontrollanlage ("Blitzer"), sowie entsprechende Beschilderung umgesetzt werden kann,
Begründung:
Vom Schwimmbad / Richtung Römerhof kommend biegt die Straße leicht nach rechts und ist daher schwer einsehbar, insbesondere mit überhöhter Geschwindigkeit, in den Bereichen des Übergangs alter und neuer Rebstockpark, Ausfahrt vom Parkplatz des Schwimmbades, sowie vor der Flüchtlingsunterkunft. Hier ist es im Verlauf der Jahre zu mehreren Unfällen bekommen, im Herbst 2020 wurde ein 3jähriger schwer verletzt. "RaserInnen" nutzen diese Straße häufig. In der Straße "Zum Rebstockbad" befindet sich der Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, den sehr viele Familien tagtäglich nutzen. Zudem ist hier eine Flüchtlingsunterkunft mit vielen Kindern, deren Schulweg hier entlang und über die Straße führt. Im Bereich der Variante 2 statt Variante 1 im Bild (siehe Anlage 1 und 2) sind kaum Wohnungen und sehr wenig Publikumsverkehr, insbesondere sind dort keine Kindergärten. Anlage 1 (Variante 2) Anlage 2 (Variante 1) Quellen: Google Mapsdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 131 2021 Die Vorlage OF 11/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und FDP