Antrag vom 14.02.2012, OF 110/7 Betreff: Kitaprojekt Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße Der Ortsbeirai sieht sich in Bezug auf das von der Stadt geplanten Neubauprojekts Kinderkrippe Rödeiheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße in einem schwierigen Abwägungsprozess: Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehen die generelle Befürwortung der Verbesserung der Betreuungssituation insbesondere für Kinder unter drei Jahren im Ortsbezirk schwerwiegende Bedenken hinsichtlich des geplanten Standorts gegenüber. Dies vorweg geschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgendes zu beschließen: Am 17.1.2012 wurden dem OBR 7 seitens des Stadtschulamts und des Hochbauamts das geplante Projekt eines Neubaus einer Kinderkrippe in der Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße vorgestellt. Die Krippe ist für 50 Kinder unter drei Jahren geplant. Nach Darstellung des Stadtschulamts sind verschiedene Grundstücke für den Neubau geprüft worden, wobei alle Alternativen seitens der Stadt als untauglich eingestuft wurden. Anhand der Präsentation waren allerdings vielfältige Probleme des vom Stadtschulamt ausgewählten Standorts erkenntlich, die nach Ansicht des Ortsbeirats nicht zufriedenstellend gelöst sind. Darüber hinaus blieben Fragen offen. Zum einen soll die Freifläche der Krippe in einem Landschaftsschutz entstehen, in dem offensichtlich selten Tier- und Pflanzenarten leben (Orchideen und Bergkammmoiche als Beispiele seien genannt). Nach Aussage des Stadtschulamts werde die untere Naturschutzbehörde dies im Laufe des Frühjahres prüfen und bei Bedarf die betroffenen Tiere, und Pflanzen auf entsprechende Ausgleichflächen umsiedeln. Darüber hinaus sind drei Pächter der Grundstücke betroffen, die in dem Gebiet seit bis zu 30 Jahren wohl gepflegte Gärten unterhalten. Diesen ist seitens der Stadt bereits gekündigt worden, ohne die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirats abzuwarten. Zum anderen geht der Ortsbeirat aufgrund der vorgestellten Planung von. massiven Verkehrsproblemen aus, die sich zu den üblichen Zeiten des Hinbringehs und des Abholens der Kinder ergeben werden. Aufgrund der Lage ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Kinder per Auto zu der Einrichtung gebracht und wieder abgeholt werden. Nach Darstellung der Planung sollen die Kinder mittels des sogenannten "Kiss und Go"-Prinzips die Krippe erreichen. Dazu sieht die Planung einen kleinen Kreisel vor der Einrichtung vor. Das "Kiss und Go"-Prinzip geht davon aus, das die Eltern kurz vor der Krippe mit dem Auto halten, die Kinder aussteigen lassen und dann weiterfahren. Davon ist allerdings bei einer Einrichtung für unter 3 Jährigen nicht zu auszugehen. Realistisch ist, dass Eltern ihre Kinder in die Einrichtung hineinbringen werden. Ob der dafür nötig Parkraum im Umkreis der Einrichtung dafür vorhanden ist, erschloss sich aus der Planung nicht. Aufgrund der Lage der Einrichtung in einer stark befahrenen, schlecht einsehbaren Kurve ist davon auszugehen, dass durch es durch parken in der zweiten Reihe zu erheblichen Verkehrsproblemen kommen wird. Dies vorangestellt wird der Magistrat wird gebeten, 1. folgende Fragen zu beantworten - aus welchen Stadtteilen werden die Kinder für die Einrichtung kommen (Einzugsgebiet)? weiche alternativen Standorte wurden im entsprechenden Gebiet für den Neubau der Kinderkrippe für 50 Kinder geprüft und warum kamen diese nicht in Frage? - wann genau ist mit der Prüfung des Teils, der im Landschaftsschutzgebiet liegt, durch die untere Naturschutzbehörde zu rechnen und wohin soll die vorhandene schützenswerte Flora und Fauna umgesiedelt werden? - um welche Ausgleichsflächen für die drei Gärten im Landschaftsschutzgebiet handelt es sich? - Welche Grundstücke wurden den drei Pächtern angeboten? - In welcher Form werden die Pächter, für das auf dem Pachtgrundstück befindliche Inventar, entschädigt. 2. die Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der vorangestellten Problematik zu überarbeiten und dem Ortsbeirat zügig vorzustellen. 3. das Bauprojekt der Krippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße so lange ruhen zu lassen, bis die Fragen beantwortet sind und die offensichtlichen Probleme an der Planung zufriedenstellend behoben sind. 4. das Bauprojekt an anderer Stelle zu realisieren, wenn die offensichtlichen Probleme an der Planung - insbesondere die Verkehrsproblematik - nicht zufriedenstellend behoben werden kann oder das Neubauprojekt an anderer Stelle realisiert werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 150 2012 Die Vorlage OF 110/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme