Sossenheim: Verbesserung der Radfahrverbindung zwischen Sossenheim und Eschborn
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Partei(en):fraktionslos
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.08.2019, OF 1101/6 Betreff: Sossenheim: Verbesserung der Radfahrverbindung zwischen Sossenheim und Eschborn Vorgang: OM 1915/17 OBR 6; ST 2170/17 Vorgang: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die unzulängliche Radverkehrsverbindung zwischen Sossenheim und Eschborn unterhalb der A66 am Sulzbach zu verbessern. Falls erforderlich, ist eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eschborn anzustreben (Zuwegung auf der Nordseite). Zwingend sind dabei folgende Maßnahmen: 1. Verbreiterung des Weges (unter der Brücke), so dass der Weg in beide Richtungen gleichzeitig befahrbar ist 2. Entschärfung der Engstellen auf beiden Seiten, damit die Ein- und Ausfahrt ohne rangieren und abzusteigen, trotz Gegenverkehr und auch für größere Räder wie Liegeräder, Lastenräder, behindertengerechte Räder etc. möglich ist 3. Entschärfungen des steilen Anstiegs auf der Nordseite, damit eine zügige Querung der Stelle für alle Radfahrer möglich ist
Begründung:
Die Siegener Straße zwischen Sossenheim und Eschborn ist geprägt durch sehr starken Berufspendelverkehr. Um einen Umstieg auf das Fahrrad attraktiver zu machen, muss als Ausweichroute die Engstelle unter der A66 beseitigt werden. Auch für den gesamten Radverkehr von großen Teilen des Frankfurter Westens Richtung Vordertaunus bzw. umgekehrt, stellt die Unterführung ein Nadelöhr da. Eine Verbesserung der Situation wurde in der ST 2170 aus dem Jahr 2017 bereits in Aussicht gestellt. Passiert bisher jedoch leider nichts.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1915 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2170 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5047 2019 Die Vorlage OF 1101/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "Eschborn" durch das Wort "Sulzbach" ersetzt und der erste Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme