Skip to main content

Grünanlage westlicher Kätcheslachpark

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.11.2016

Antrag Ortsbeirat

Grünanlage westlicher Kätcheslachpark

Details im PARLIS OF_111-12_2016
06.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark

Details im PARLIS OF_118-12_2017
20.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark

Details im PARLIS OM_1161_2017
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.11.2016, OF 111/12

Betreff: Grünanlage westlicher Kätcheslachpark
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die tiefer liegende Grünfläche im Kätcheslachpark, unmittelbar westlich der Altenhöferallee, entsprechend den Planungszielen und der beauftragten Umsetzung seinen Zweck erfüllt oder ob der meist feuchte und unattraktive Zustand in einer nicht fachgerechten Ausführung begründet ist.

Begründung:

Der westliche Teil des Kätcheslachparks wurde im Sommer offiziell eröffnet und für die Anwohner freigegeben. Die Grünflächenmulde macht durch die aufwändigen Treppen an der Nord-/Südseite den Eindruck, dass diese auch für eine Freizeitnutzung vorgesehen ist. Da die Mulde aber fast dauerhaft zu großen Teilen mit Wasser, Matsch oder Schlamm gefüllt ist, ist eine Nutzung nicht möglich. Im schlechtesten Fall kann dies eine Gefahr für spielende Kinder bedeuten bzw. zu einer Belästigung der direkten Anwohner durch Geruchsentwicklung und Insekten führen und die Attraktivität dieser wichtigen Erholungsfläche für den Riedberg reduzieren.Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2017, OF 118/12
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 111/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1161 2017 1. Die Vorlage OF 111/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 118/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 118/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme