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Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h

Details im PARLIS OM_2722_2022
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h

Details im PARLIS ST_2002_2024
19.10.2025

Antrag Ortsbeirat

Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14

Details im PARLIS OF_1115-9_2025
Partei: SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.10.2025, OF 1115/9

Betreff: Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1
bis 14 Vorgang: OM 2722/22 OBR 9; ST 2002/24 Seit Juli 2024 gilt im Abschnitt der Zehnmorgenstraße 1-14 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Busse und Lkw, um die Erschütterungsemissionen zu reduzieren. Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird berichtet, dass bei Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit die Belastung durch Erschütterungen deutlich zurückgeht. Leider wird das Tempolimit jedoch häufig missachtet, insbesondere von Linienbussen und Lkw. Dies führt erneut zu spürbar stärkeren Erschütterungen und damit zu einer erhöhten Belastung für die Anwohnerschaft. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung für Busse und Lkw in der Zehnmorgenstraße 1-14 künftig stärker zu kontrollieren. Zur Verbesserung der Einhaltung des Tempolimits wird zudem vorgeschlagen, eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige ("Smiley-Anzeige") zu installieren, um auf die erlaubte Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2722
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2002
Beratung im Ortsbeirat: 9