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Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.11.2024, OF 1116/6 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; 2. die temporäre Einrichtung der Silcherstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen und 3. ggf. einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können.

Begründung:

Zu 1.): Einwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem zu Ziffer 1.) genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt von dem Gewerbegebiet stockt. Zu 2.) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten in dem Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Scharzbachstraße in dem genannten Bereich als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der hierdurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Schule (Grundschule) problematisch ist. Zu 3.) Ein Ortstermin ist ggf. angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6161 2024 Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 3. die eigentliche Anregung wird und die Ziffern 1. und 2. die Unterpunkte a) und b) werden, welche im Rahmen des Ortstermins geprüft werden sollen. Zudem wird die Begründung entsprechend angepasst. Abstimmung: Einstimmige Annahme