Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.10.2012, OF 112/13 Betreff: Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Vorgang: OM 1209/12 OBR 13; ST 1189/12 Der Ortsbeirat beschließt im Nachgang zu ST 1189 den Magistrat aufzufordern zu folgenden Punkten eine geeignete Umsetzung vorzunehmen: Der Magistrat hat in ST 1189 zugestimmt, die stark frequentierte Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück in eine Rechts- vor Links-Kreuzung umzuwandeln und in die 30er-Zone zu integrieren. Eine bauliche Umgestaltung der gefährlichen Kreuzung, u.a. mit rotem Asphalt, wurde jedoch abgelehnt und kann frühestens ab 2014 aus dem nächsten Haushalt finanziert werden. Der Ortsbeirat bittet daher darum, möglichst zeitnah die quadratische Kreuzungsfläche einfach mittels roter Farbe zu kennzeichnen und mit einer großen, weißen "30 km/h-Markierung" zu versehen. Der Magistrat hat in ST 1189 darauf hingeweisen, dass "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in 30er-Zonen nicht mit Straßenmarkierungen nach VwV-StVO versehen werden können. Der Ortsbeirat bittet daher darum, an den "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in der Nieder-Eschbacher-Straße einfache visuelle Hilfen in Form einer "gestrichelten" weißen Linie aus weißen Dreiecken bzw. Rechtecken aufzubringen, um die Vorfahrt der kleinen einmündenden, schwer einsehbaren Nebenstraßen zu verdeutlichen. Dieses Hilfsmittel entspricht nicht der VwV-StVO, wird aber in Hessen häufig für diesen Zweck verwendet.
Begründung:
Der Ortseingangsbereich an der Nieder-Eschbacher Straße / Kurmarck Straße hat sich zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt: Der dort ansässige REWE-Markt ist stark frequentiert (auch von Pendlern umliegender Ortschaften); durch das Neubaugebiet "New-Erlenbach" wird die Kreuzung durch PKWs deutlich mehr belastet - bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten und Schulweg für die dort angesiedelten Familien. Die beantragte Maßnahme zu 1) ist durch ihre Signalwirkung geeignet die Kreuzung sicherer zu machen. Die neue Rechts-vor-Links Regelung in der Nieder-Eschbacher-Straße wird von vielen Autofahrern auf der breiten Nieder-Eschbacher Hauptstraße nicht beachtet. An den kleinen einmündenen Nebenstraßen ist täglich gefährliche Vorfahrtsnahme zu beobachten. Die vorgeschlagenen Maßnahme zu 2) soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und 30er Zone) unterstützen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1718 2012 Die Vorlage OF 112/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2 das Wort "Hessen" durch die Worte "Frankfurt am Main" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme