Antrag vom 14.12.2020, OF 1120/10 Betreff: Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-Straße Vorgang: OM 6178/20 OBR 10; ST 1852/20 Der Magistrat führt in seiner Stellungnahme an: Es handelt sich somit um ein bewusstes Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden. Einer weiteren Beschilderung durch Sperrflächen (Verkehrszeichen (VZ) 298 StVO) oder Haltverbotsschilder bedarf es nicht. Dies wäre eine Überbeschilderung nach § 39 Absatz 1 StVO. Zumal eine Sperrfläche nicht überfahren werden darf und diese somit zu weiteren Problemen führen würde. Der Magistrat sieht sich nicht in der Lage, diesen Bereich adäquat zu überwachen und die permanente Situation vor Ort lässt vermuten, dass nicht alle Verkehrsteilnehmenden sich dieses Fehlverhaltens so bewusst sind. Eine geeignete Bodenmarkierung könnte dem vermutlich besser entgegenwirken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten gänzlich um die kreisförmige Fläche eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 StVO) einzurichten. Zeichen 299 erlaubt immerhin das Befahren der markierten Fläche.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6178 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1852 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7016 2021 Die Vorlage OF 1120/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme