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Zustand von Wohngebäuden der ABG Hier: Schwarzerlenweg 106

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.11.2024, OF 1123/6 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG Hier: Schwarzerlenweg 106 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 402 zu Abs. 2 der OA 198/2022 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, I. von der ABG die Informationen einzuholen, wie hoch 1. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind, 2. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind, 3. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei Miete und Umlagen sind. II. die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten. III: Die ABG aufzufordern, bei einem längerem Ausfall des Aufzuges - d.h. ab dem 3. Tag -den Mietern, die immobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen. IV. Eine Mieterversammlung mit ABG und Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die "Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen" im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen.

Begründung:

In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch überaltert sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als 2 Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieter und Mieterinnen mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 511 2024 1. a) Die Vorlage B 402 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 511 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 1123/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos