Schutz der Bornfloßquelle und der umliegenden Feuchtwiesen
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Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.04.2012, OF 113/12
Betreff: Schutz der Bornfloßquelle und der umliegenden Feuchtwiesen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Bornflossquelle und die umliegenden Feuchtwiesen nicht durch Umfang und Art nachbarlicher Bebauung von ihren Zuflüssen abgeschnitten werden und trockenfallen und dem Ortsbeirat schriftlich mitzuteilen, wie diese Sicherung, dieser Schutz erfolgen soll. Begründung:
"Die Bornflossquelle und die angrenzenden wechselfeuchten Wiesen sind nach dem Hessischen Naturschutzgesetz geschützt und sollen dauerhaft bewahrt werden." Dieser Aussage des Umweltamtes kann allerdings nur Rechnung getragen werden, wenn die Zuflüsse der Quellungen nicht durch die Bebauung des nachbarlichen, höher gelegenen Geländes unterbrochen werden. Der Wert der geschützten Wiesen, des letzten größeren Stücks wenig berührter Natur auf dem Riedberg, liegt im Wesentlichen, ja beinahe ausschließlich, in den hier zu Tage tretenden Quellungen, deren Wässer am tiefsten Punkt des Geländes oberhalb der Marie-Curie-Straße gesammelt und in die Riedwiesen geleitet werden. Eine mögliche Gefahr in diesem Sinne geht insbesondere von einem Gebäudekomplex aus, der unterhalb der Konrad-Zuse-Straße, angrenzend an die Altenhöfer Allee, errichtet werden soll, sowie von mehrstöckigen Wohngebäuden, die nach bisheriger Planung am Westrand des Bonifatius-Parks hart am Rande des dortigen Spielplatzes entstehen sollen. Die Tiefe der Gründung dieser Bauten dürfte dabei entscheidend sein. Der Ortsbeirat bittet um eine genaue Berücksichtigung dieser Zusammenhänge.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 12 am 20.04.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 113/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, 4 GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme); 4 CDU, 1 GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)