Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
08.01.2012
26.01.2012
Antrag Ortsbeirat
Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
Details im PARLIS OF_113-8_2012Ortsbeirat Magistratsvorlage
Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
Details im PARLIS OM_847_201208.01.2012
Antrag Ortsbeirat
Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
Details im PARLIS OF_113-8_201226.01.2012
Anregung Ortsbeirat
Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
Details im PARLIS OM_847_2012 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.01.2012, OF 113/8
Betreff: Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die VGF zu veranlassen, die direkt an dem sogenannten Katharinenbrückchen angebrachten Andreaskreuze so zu versetzen, dass die Niederurseler Landwirte die Stadtbahnquerung am Ende des Krautgartenweges auch mit Traktoren und angehängten Gitterwagen problemlos passieren können, um zu den Erntezeiten die dort bewirtschafteten Felder im Umkreis der Untermühle erreichen zu können. Zur Erläuterung des Sachverhaltes an Ort und Stelle wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbauernverband Niederursel zu veranlassen. Begründung:
Die Niederurseler Erwerbsbauern bewirtschaften die nur über das örtliche Katharinenbrückchen erreichbaren Felder zwischen Urselbach und Krautgartenweg/ Stadtbahnstrecke U3/U8/U9. Zur alljährlichen Heuernte im Juni/Juli bzw. zur Grummeternte Ende August/Anfang September ist eine häufige Vorfahrt mit den sogenannten Gitterwagen erforderlich, um das Erntegut abtransportieren zu können. Die erfreulicherweise zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer auch am Brückchen angebrachte Lichtsignalanlage der Stadtbahnquerung ist allerdings so eng montiert, dass ein Einschwenken für die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge nur noch sehr umständlich möglich ist. Die Gitterwagen haben eine maximale Breite von 2,85 Meter. Um zu den Feldern zu gelangen, müssen die Fahrzeugführer aus Richtung Krautgartenweg zunächst die Stadtbahn queren, umgehend wenden, um dann fast im rechten Winkel auf das Brückchen gelangen zu können. Da der Abstand zwischen den beiden Andreaskreuzen direkt am Brückchen lediglich 3,95 Meter beträgt, ist ein kompliziertes Manöver mit den Gitterwagen auf dem Gleisbett erforderlich, dass zwischen zwei Rotphasen nicht immer zu schaffen ist. Dies führt zu gefahrvollen Situationen, die zu vermeiden wären, wenn das Andreaskreuz auf der Ostseite des Brückchens etwas versetzt würde.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 847 2012 Die Vorlage OF 113/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme