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Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.10.2019, OF 1135/6 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrer*innen soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger*innen, z.B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit 1022-10 StVO).

Begründung:

Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrer*innen in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrer*innen, die mit normalen Rad-Geschwindigkeiten von etwa 20 bis 25km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Die Kombination "Fußgänger - Radfahrer frei" auf dem Gehsteigradweg bedeutet: Dieser Weg ist für Fußgänger*innen bestimmt - Radverkehr ist jedoch zugelassen. Radfahrer*innen müssen in diesem Fall auf Fußgänger*innen Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Fußgänger*innen dürfen weder gefährdet noch behindert werden.Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1150/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5257 2019 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1150/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme