Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte, um die Sicherheit des Radverkehrs zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die Verkehrssituation durch den Abriss eines Gebäudes und bevorstehenden Baustellenverkehr gefährdet ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen.
Begründung
Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeil-umfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2024Sie sind hierOFOF 1138/1Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der KatharinenpforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2024OMOM 5090Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der KatharinenpforteDirektanregung
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1151Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der KatharinenpforteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme