Skip to main content

Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.02.2021, OF 1147/10 Betreff: Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form die Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in absehbarer Zeit wieder nutzbar sein wird. Ferner möge er berichten, wie die nun eingebaute Verstärkung dort wieder beseitigt werden soll.

Begründung:

Nachdem die Deutsche Bahn die Zuschüttung der Unterführung "Im Wiesengarten" wieder beseitigt und nun vielmehr eine massive Betonverstärkung in dieser eingebaut hat, wird ersichtlich, dass nur ein sehr schmaler Durchgang verbleibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bahnschranke in Berkersheim bald geschlossen werden soll und dass der Magistrat auf Anfragen des OBR immer wieder betont hat, dass die Bahn jederzeit verpflichtet ist, einen Zugang ins Niddatal von Berkersheim aus sicherzustellen, erscheint er sehr beschränkt. Landwirte werden ihn definitiv nicht passieren können, so dass sie ihre Felder im Niddatal nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll bestellen können. Aber auch für Radfahrer und Pferde, die hier unbedingt passieren müssen, weil für sie ein Umweg über Bonames unzumutbar ist, scheint der Durchgang eher zu schmal bemessen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese sehr massive Betoneinbauten wieder beseitigt werden sollen, um die nach Planfeststellungsbeschluss erforderliche Unterführung herzustellen. In Anbetracht der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung erscheint ein Abbruch dieser Stahlbetonstruktur mit Presslufthämmern oder Ähnlichem unzumutbar. Zudem stellt sich im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Betonherstellung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Zwischenlösung, nachdem die Bahn selbst seinerzeit ja dem Ortsbeirat erläutert hatte, dass dieser Teil der Unterführung zunächst hätte erstellt werden müssen.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7268 2021 Die Vorlage OF 1147/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme