Skip to main content

Wie weiter mit der Schwalbacher Straße?

Lesezeit: 7 Minuten
Partei(en): U.B.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.12.2019, OF 1147/1

Betreff: Wie weiter mit der Schwalbacher Straße?
Die Situation in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee beschäftigt den Ortsbeirat schon lange. Der Verkehr auf der Schwalbacher muss fließen, um ein Ausweichen von Fahrzeugen auf parallel verlaufende reine Wohnstraßen zu vermeiden. Außerdem führen Staus in der Schwalbacher zu einem Rückstau auf die Mainzer Landstraße und hier zeitweise mit Behinderung des ÖPNV, da die Haltestelle der Straßenbahnlinien 11 und 21 direkt an der Kreuzung Mainzer/Schwalbacher gelegen ist. Die Schwalbacher ist die einzige Straße im Gallus, die - in Verbindung mit dem Kreuzungsbereich zur Frankenallee - so etwas wie einen Stadtteilmittelpunkt mit Gewerbe, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Reinigung, Ärzten und Gastronomie bildet. Auf diesem kurzen Teilstück der Schwalbacher Straße befinden sich aktuell sieben Gastronomiebetriebe, die im Sommer auf Gehwegen und Pkw-Stellplätzen Außengastronomie betreiben und z.T. zusätzlich Lieferservice über die einschlägigen Dienstleister anbieten. Anwohnerinnen und Anwohner der Schwalbacher sowie andere dort ansässige Gewerbe beklagen das Verhalten der Gäste der Gastronomiebetriebe in der Straße: Fahrzeuge werden (kürzer oder länger) in Einfahrten geparkt, Pkw stehen hinter der Außengastronomie auf der Fahrbahn, Fahrzeuge halten auf der Straße, damit Fahrer sich mit Gästen unterhalten können (ohne sich um die sich hinter ihnen bildenden Staus zu kümmern). Auf Ansprache reagieren die Fahrzeugführer i.d.R. aggressiv, Anwohnende, die in der Straße bekannt sind, sind bedroht worden. In mehreren Sitzungen des Präventionsrats haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Polizeidienststellen, Ortsbeirat und Quartiersmanagement um eine Lösung der Situation bemüht. Neben der Forderung nach höherer Überwachungsdichte wurden die Gastronomiebetreiber angeschrieben, eingeladen, angesprochen und in persönlichen Gesprächen darum gebeten, auf ihre Gäste so einzuwirken, dass Fahrzeuge ordentlich geparkt (evtl. auch einige Gehminuten entfernt) und nicht direkt vor den Lokalen wild im Straßenraum abgestellt werden. Ernüchterndes Fazit aller Bemühungen ist, dass die Gastronomen das Geschäft über die Außengastronomie gerne "mitnehmen", sich dabei aber rücksichtslos über die legitimen Interessen anderer hinwegsetzen. Diese Situation wird sich in 2020 dadurch verschärfen, dass mit dem Abriss des ehemaligen Sozialrathauses und dem neuen Bauvorhaben begonnen wird. Die Firma FBW Projektbau GmbH hat im Dez. 2019 mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen und als Bezugstermin das 4te Quartal 2021 für die Käufer angegeben. Es ist also davon auszugehen, dass mind. im Jahr 2020 die ganze Straßenbreite benötigt wird, da vermutlich Baustellenabsperrungen in den öffentlichen Raum reinragen, im Baustellenbereich sichere Fuß- und Radwegeführung hergestellt werden und auch Baufahrzeuge die Baustelle beliefern können müssen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. im Jahr 2020 die Genehmigung für Außengastronomie allen Gastronomen auf der Schwalbacher zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße zu versagen. 2. in diesem Jahr zu prüfen und zu berichten, wie sich ein Wegfall der Außengastronomie auf den Verkehrsfluss in der Straße auswirkt. 3. zu prüfen und zu berichten, unter welchen Auflagen einzelnen Betrieben Außengastronomie gestattet werden kann.

Begründung:

Bei den Beteiligten des Präventionsrat ist der Eindruck entstanden, dass allen Gastronomen in der Straße der Wille fehlt, ihre Gäste dazu anzuhalten, sich so zu verhalten, dass Anwohnende und andere Gewerbe nicht über das zu erwartende Maß hinaus belästigt werden. Da es sich nach allen Beobachtungen bei der Mehrzahl der Gastronomiebetriebe um solche mit einem sehr hohen Anteil an Stammpublikum handelt, könnte ein Inhaber hier durchaus eingreifen. Anwohnende und Vertreter*innen des Präventionsrats wünschen sich mit Entzug der Genehmigung zur Außenbewirtschaftung ein Signal an die Gastronomie, dass nicht alles geduldet wird. Grundsätzlich befürworten die Antragstellenden Außengastronomie und sind insbesondere dagegen, dass Außengastronomie zu Gunsten von Pkw-Stellflächen und zur Sicherstellung des Verkehrsflusses verboten wird. Hier stellt sich die Situation aber anders dar: 1. Den Gastronomiebetreibern muss deutlich werden, dass sie auf Einnahmen verzichten müssen, wenn sie und ihre Gäste sich nicht an Regeln halten. Wer etwas von der Gemeinschaft will - hier einen Teil des öffentlichen Raums - der muss sich an die Regeln dieser Gemeinschaft halten! Regelverstöße müssen Folgen haben. 2. Es muss verhindert werden, dass sich dauerhaft Ausweichverkehr in den angrenzenden reinen Wohnstraßen etabliert (wie es bereits in Ansätzen zu beobachten ist). 3. Häufig ist die Schadstoffbelastung der Schwalbacher mit ihrem relativ schmalen Straßenschnitt und der Blockrandbebauung mit mehrstöckigen Altbauten deutlich zu riechen. Ursache ist neben der allgemeinen Belastung durch die Mainzer Landstraße die Situation in der Schwalbacher selbst: insbesondere die Staus zu Spitzenzeiten sowie ganztägig meist mehrere Fahrzeuge, die mit laufenden Motoren auch über einen langen Zeitraum halten, weil deren Fahrer die Gastronomie nutzen oder weil die Fahrzeuginsassen mit einem der Gäste ein längeres Gespräch führen "müssen". 4. Die Verkehrssituation trägt auch nicht zu einer attraktiven Außengastronomie bei; die Gäste verzehren ihr Essen vor allem tagsüber in einer Abgaswolke und mit Lärm belastet.
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1147/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen BFF und U.B. (= Annahme)