Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Details im PARLIS M_4_2022Antrag Ortsbeirat
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße
Details im PARLIS OF_115-7_2022Anregung Ortsbeirat
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
Details im PARLIS OA_164_2022Anregung Ortsbeirat
Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
Details im PARLIS OA_165_2022Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Details im PARLIS M_4_2022Antrag Ortsbeirat
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße
Details im PARLIS OF_115-7_2022Anregung Ortsbeirat
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
Details im PARLIS OA_164_2022Anregung Ortsbeirat
Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
Details im PARLIS OA_165_2022S A C H S T A N D :
Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche, ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Der Ortsbeirat befürwortet die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit PV-Anlagen überall dort, wo es technisch möglich ist und fordert eine konsequente Umsetzung dieser Zielvorgabe. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen mit einzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerischen Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs, werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbach- und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben.