Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst zu erhalten und die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu klären. Dies ist wichtig für die Bürger und die umliegenden Gemeinden, um die Erreichbarkeit und die Arbeitsbelastung der Sozialdienste nicht zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst, dessen Gebäude sich auf einem Grundstück für den Gemeinbedarf und explizit für Bauten der Justizverwaltung befindet und welches für den Frankfurter Westen und die umliegenden Gemeinden, die dem Amtsgerichtsbezirk angeschlossen sind, zuständig ist, zu erhalten. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, auch mit den betroffenen umliegenden Gemeinden in Kontakt zu treten, um gemeinsam für den Erhalt zu kämpfen. - mit dem Justizministerium zu klären, ob das leerstehende Gebäude des ehemaligen Finanzamtes als Standort für die Außenstelle des Amtsgerichtes Höchst genutzt werden kann. - dem Justizministerium die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu erläutern, die auch das Sozialrathaus Höchst und die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Mitarbeitenden des Haus des Jugendrechts in Höchst betrifft: Die Wege zu Verhandlungen in die Innenstadt bedeuten eine Stunde mehr Wegezeit hin und ebenso eine Stunde zurück. Dies ist bei der angespannten Personalsituation und steigenden Fallzahlen nicht zu schaffen und bedeutet noch weniger Zeit zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und Präventionsarbeit. - außerdem mit dem Justizministerium zu klären, wie im Falle des Umzuges des Amtsgerichts die dadurch gravierenden entstehenden Nachteile für die dem Amtsgericht angeschlossenen Ortsgerichte des Frankfurter Westens und der betroffenen umliegenden Taunusgemeinden, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ausgeglichen bzw. diese entschädigt werden.
Begründung
Das Amtsgericht Höchst ist nach der Zentralisierung im Nationalsozialismus wieder nach Höchst zurückverlegt worden. Es erfüllt hier auf kurzen Wegen wichtige Aufgaben für die Bürger und Bürgerinnen und die Gesellschaft, nicht nur im Frankfurter Westen, sondern auch für weitere sechs umliegende Gemeinden, Städte und deren Stadtteile mit ca. 160.000 Menschen. Die weiteren Wege führen dazu, die Arbeitsbelastungen im Sozialrathaus und auch im Haus des Jugendrechts unverhältnismäßig zu erhöhen. Ebenso werden die Ehrenamtlichen der Ortsgerichte, die ihre Tätigkeiten in der Freizeit erledigen, zusätzlich belastet. Die Schließungspläne lösten außerdem großen Unmut bei den Beschäftigten des Amtsgerichtes aus, verständlicherweise bei aller bisher ertragenen Renovierungsarbeiten und angedachten Umzugsplänen in das alte Finanzamtsgebäude gegenüber.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2025 brachte FDP im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.02.2025 im OBR 6 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)