Antrag vom 14.12.2019, OF 1154/1 Betreff: Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Durchfahrtverbot für LKWs in der Garben-, Ähren- und Halmstraße zu erlassen und die Einfahrt zu diesen Straßen auch entsprechend zu beschildern. Es ist zu prüfen, ob das Anbringen einer Bodenwelle am Beginn dieser Straßen sinnvoll ist, um die Durchfahrt von LKWs zu unterbinden. Ebenfalls geprüft werden soll, ob die vorhanden Schilder, welche die angegebenen Straßen als "verkehrsberuhigten Bereich" ausweisen, größer und auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht werden können.
Begründung:
Bereits jetzt handelt es sich bei den genannten Straßen um "verkehrsberuhigte Bereiche" (auch "Spielstraße" genannt) und sie sind auch entsprechend gekennzeichnet. In einem "verkehrsberuhigten Bereich" ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, Fußgänger dürfen die gesamte Breite der Straße nutzen und Kinder auch auf der Straße spielen. Die Durchfahrt von LKWs ist aber nicht grundsätzlich untersagt. Und tatsächlich kommt es regelmäßig vor, dass LKW, welche zu einem der Gewerbebetriebe in der Wurzelstraße gehören oder diese beliefern, durch diese Straßen fahren, um zur Gutleutstraße zu gelangen. Dies stellt sowohl eine Gefährdung für dort spielende Kinder als auch eine Lärmbelästigung der Anwohner dar. Dabei ist eine Durchfahrt durch diese drei kleinen Straßen gar nicht notwendig, denn eine Durchfahrt durch Garben-, Ähren- oder Halmstraße stellt für die LKW-Fahrer nur eine sehr kurze Abkürzung von wenigen Metern dar. Der LKW-Verkehr von und zur Gutleutstraße kann problemlos über die Wurzel- und die Erntestraße abgewickelt werden. Anwohner klagen auch darüber, dass die vorhandenen Schilder, welche diese Straßen als "Spielstraße" ausweisen, oft übersehen würden. Mit einer Aufstellung auf der gegenüberliegenden Seite würden diese von Auto- und LKW-Fahrern leichter wahrgenommen werden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den zweiten Satz der Vorlage OF 1154/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2020 1. Die Sätze 1 und 3 der Vorlage OF 1154/1 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Satz 2 der Vorlage OF 1154/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 FDP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen SPD und U.B. (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)