Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.06.2024, OF 1154/5 Betreff: Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Bereich Affentorplatz verstärkt durch die Stadtpolizei im Hinblick auf Wildpinkler zu kontrollieren und entsprechende Verwarnungsgelder zu erheben.

Begründung:

In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über das Wildpinkeln am Affentorplatz und den damit einhergehenden Belästigungen. Gem. § 9 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist das Wildpinkeln verboten und kann gem. § 13 Abs. 3 Nr. 7 Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Die geltenden Rechtsregelungen müssen umgesetzt werden, um den Belästigungen Einhalt zu gebieten.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 69 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5630 2024 Die Vorlage OF 1154/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme