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Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.01.2025, OF 1154/6 Betreff: Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts? Mit Datum vom 17. Januar 2025 teilte das Justizministerium im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass das Amtsgericht Frankfurt Höchst wohl bis zum Jahr 2028 aufgelöst und die bestehende Frankfurter Gerichtsbarkeit integriert werden soll. Zur angedachten Sanierung des 1867 erbauten Gerichtsgebäudes, die bis ins Jahr 2026 vollzogen werden sollte, wird es daher nicht mehr kommen. Die dadurch bedingte eigentliche Übergangsnutzung des ehemaligen Finanzamtes wird mangels Umbaus ebenfalls seitens des Amtsgerichts nicht realisiert. Das Finanzamtsgebäude hat daher faktisch keine Verwendung mehr. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen durch Herantritt an die Hessische Landesverwaltung zu klären: - Wie soll das ehemalige Finanzamt, dass bisher als Übergangsquartier für die Bediensteten des Höchster Amtsgerichts während der Umbauphase vorgesehen war, nun genutzt werden? Gibt es Alternativpläne? - Wie soll das 1867 erbaute Amtsgerichtsgebäude nach Schließung im Jahre 2028 weiterverwendet werden? Gibt es hierzu bereits Pläne? - Seit mehr als zwei Jahren sind um das Gerichtsgebäude Gerüste zur Absicherung der sanierungsbedürftigen Fassade aufgestellt. Wird unabhängig von der Einstellung der Sanierung die angekündigte Außensanierung weiterverfolgt, um zeitnah ein Abbau der Gerüste erzielen zu können?Beratung im Ortsbeirat: 6