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Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen

Lesezeit: 7 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.12.2019, OF 1156/1 Betreff: Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der Teestube Jona in enger Absprache mit den dortigen Verantwortlichen nun eine neue, dauerhafte und besser geeignete Unterkunft im Bahnhofsviertel oder in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofsviertels zu vermitteln. Die neue Unterkunft muss zu den Anforderungen dieser Einrichtung passen. Der derzeitige Standort in der Gutleutstraße 121 war als Übergangslösung geplant und ist spätestens nach Fertigstellung der Räumlichkeiten für das Jugendzentrum und die Schülerhilfe 2020 nicht mehr ideal.

Begründung:

Die 1985 vom Verein "Projektgruppe Bahnhofsviertel" gegründete Teestube Jona, zählt zu den ältesten Einrichtungen für wohnungslose Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel und leistet damit einen wichtigen Beitrag für unsere Stadt. Bis April 2018 war die Teestube Jona in der Pforzheimer Straße 7 untergebracht. Dann musste eine neue Bleibe gefunden werden, weil neue Eigentümer dieser Liegenschaft den Mietvertrag kündigten und im Winter 2017/2018 Wasser, Strom und Heizung abstellte, sodass eine weitere Nutzung für die Teestube nicht mehr möglich war. Die Suche nach einer geeigneten neuen Bleibe gestaltete sich schwierig. Eine Unterbringung in der Moselstraße wurde verworfen. Schließlich entschied sich das Sozialdezernat für eine vorläufige Unterbringung der Teestube Jona in den jetzigen Räumen in der Gutleutstraße 121. In diesen Räumen war zuletzt die Kaffeestube der Evangelischen Hoffnungsgemeinde untergebracht, bevor sie in die Gutleutstraße 131 umzog. Der aktuelle Standort ist aus mehreren Gründen nicht ideal: 1. Aus Sicht der Besucher*innen der Teestube Jona: a) Die Lage der Aufenthaltsräume im 2. Obergeschoss ist nicht mehr niederschwellig. b) Für viele potentielle Besucher*innen sind die Räume nicht (gut) erreichbar, etwa für ältere, körperlich eingeschränkte oder alkoholisierte Menschen sowie für Personen mit viel Gepäck. Die Lage im zweiten Stock war bereits zuvor ein Grund für den Umzug der Kaffeestube der Hoffnungsgemeinde in die Parterreräume in der Gutleutstraße 131. 2. Für das im selben Gebäude untergebrachte Jugendzentrum des Internationalen Bundes IB Südwest gGmbH: Das Jugendzentrum Gutleut (JUZ), eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, hier ihre Freizeit zu verbringen - sich mit Freunden zu treffen, zu spielen, zu kochen und Sport zu treiben. Da auch der Bedarf der Jugendlichen in den zur Zeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht gedeckt werden kann und die Schülerhilfe des JUZ Gutleut aus der Schönstraße in die Gutleutstraße 121 verlegt werden soll, wird zur Zeit die im selben Haus befindliche, ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde umgebaut. Die Öffnungszeiten von Teestube und JUZ sind weitgehend identisch, das führt zu Nutzungskonflikten. a) Der Konsum von Alkohol und Zigaretten wird durch die Besucher*innen der Teestube teilweise auf die Straße vor den Eingang des gemeinsam genutzten Hauses verlegt. b) Jugendliche, die durch diese Gruppen hindurch gehen müssen, fühlen sich jedoch zum Teil nicht sicher und weichen deshalb auf die Straße aus, was bei dem hohen Verkehrsaufkommen gefährlich sein kann. c) Sobald außerdem die Schülerhilfe aus der Schönstraße 3 nach Fertigstellung des Umbaus in die neuen Räume einzieht, sind von diesem Zustand nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene, sondern auch Schüler*innen der 1. bis 6. Klasse, also 6 - 12-jährige Kinder betroffen. Daher ist eine Trennung dieser wichtigen Organisationen wünschenswert. Das JUZ und die Schülerhilfe sind seit 1986 im Gutleutviertel ansässig. Sie waren zunächst in der Gutleutstraße 110 untergebracht. Nach ihrer Kündigung zogen die Schülerhilfe in die Schönstraße 3 und das JUZ in die Schönstraße 6 um. Dort wurde dem JUZ wiederum gekündigt (heute Hotel Mini Himalaya). Vor ca. 8 Jahren wurde dem IB das Hinterhaus in der Gutleutstraße 121 für das JUZ angeboten mit der Zusage, dass es - zusammen mit der Schülerhilfe - nach einer Sanierung in die ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde im selben Gebäude umziehen könne. Die Sanierung und der Umzug verzögerten sich. Nach der Kündigung der Teestube Jona in der Pforzheimer Straße und ihre Unterbringung in den Räumen der Kaffeestube der Hoffnungsgemeinde war allen Beteiligten klar, dass diese Unterbringung also nur eine vorläufige Lösung sein könne. Da Sanierung und Umbau der ehemaligen Gutleutkirche in ein Jugendzentrum demnächst abgeschlossen sein werden, muss für die Teestube dringend eine neue Bleibe gefunden werden. Für die Teestube Jona werden ca. 200 qm benötigt.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 23 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1156/1 dahin gehend ab, dass der letzte Satz des Antragstenors in die Begründung überstellt wird, im Antragstenor nach den Worten "muss zu den Anforderungen dieser Einrichtung passen" die Worte ": Sie muss 250 Quadratmeter groß sein, die Räumlichkeiten müssen sich im Erdgeschoss befinden und Duschen sowie eine Küche beinhalten. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die beiden Einrichtungen auch finanziell zu unterstützen, um die Übergangszeit so gestalten zu können, dass Kinder und Jugendliche geschützt sowie Konflikte zwischen den Besuchern vermieden werden." eingefügt werden und in der Begründung die Ziffer 1. sowie der letzte Satz ersatzlos gestrichen werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5572 2020 Die Vorlage OF 1156/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI und Abwesenheit 1 FDP Unterbrechung der Sitzung von 21.06 Uhr bis 21.20 Uhr.