Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.12.2019, OF 1159/1 Betreff: Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der Gedenkstätte Börneplatz in keiner Weise mehr geparkt werden kann und der Bereich entsprechend gegen das Befahren von allen Kraftfahrzeugen gesichert wird. Dies auch vor dem Hintergrund der vorhandenen Parkmöglichkeiten innerhalb des Gebäudes. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, den Reinigungsintervall erhöhen zu lassen und das Ausführen von Hunden innerhalb der Gedenkstätte verbieten zu lassen und eine entsprechende der Gedenkstätte angemessene Beschilderung anbringen zu lassen. Der Magistrat wird zusätzlich aufgefordert, die durch das Befahren der Fläche der Gedenkstätte entstandenen Schäden an der Schotterfläche reparieren zu lassen. Mit dem 1. Polizeirevier soll Einvernehmen darüber hergestellt werden, in welcher Weise künftig die Anfahrt der Polizeifahrzeuge erfolgen soll (möglichst über Battonnstraße) um erneuten Beschädigungen vorzubeugen.
Begründung:
Laut Lokalpresse bedauert die Jüdische Gemeinde, dass die Gedenkstätte Börneplatz "noch immer nicht fest im Bewusstsein der Stadtgesellschaft angekommen" und seine Relevanz als Gedenkort "nicht umfassend angenommen worden" sei. Zahllose dem Ortsbeirat vorliegende Klagen über Fehlnutzungen des Areals geben ein differenzierteres Bild ab und belegen, dass eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern den Bereich im Auge haben. Diesen Blick gilt es nicht nur zu erhalten, sondern auch in weiteren Kreisen der Bevölkerung zu verbreitern und zu schärfen. Eine "gestattete" Fehlnutzung der Gedenkstätte durch parkende Bau-oder Anlieferfahrzeuge führt in der Bürgerschaft in gleicher Weise zur Beunruhigung, wie das Abstellen aller sonstigen Fahrzeuge und jedwede andere missbräuchliche Nutzung der Gedenkstätte. Negative Vorbilder (s. Foto Seite 1) hat weitere missbräuchliche Nutzung zur Folge. Das Befahren des geschotterten Bodens sowie der den Grundriss der 1882 errichteten und 1938 während des November-Pogroms verwüsteten Börneplatz-Synagoge wiedergebenden Metallschienen verletzt die Würde des Gedenkortes und sollte weitestgehend vermieden werden. Entstandene Schäden im Bereich der Gedenkstätte sind zeitnah zu beseitigen. Foto: Bernd Unger Foto: Andreas LaeuenBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5575 2020 Die Vorlage OF 1159/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme