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Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 4997/16 OBR 5; ST 740/16; F 1503/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Parkordnung vor der Schule wird, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umgewandelt und entsprechend markiert. 2. Die Durchfahrtmöglichkeit bis zum Ziegelhüttenweg wird aufgehoben. Der Sachsenhäuser Landwehrweg wird zwischen Bischofsweg und Oberem Schafhofweg in eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten umgewandelt. 3. Die Fahrbahn wird, wo immer möglich, zu Gunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß verengt. 4. Es ist zu prüfen, ob an der Martin Buber Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann.

Begründung:

Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das Elterntaxi für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg auf Grund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. In fast jährlichem Abstand finden Schulwegbegehungen Stadt, bei denen Beschlüsse eher kosmetischer Art gefasst werden. Geändert hat sich nichts: Pendler nutzen weiterhin im 10-Sekunden-Takt diesen Schleichweg. Eltern fahren ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Die jährliche Klage über die Verkehrsprobleme ist zu einem Ritual verkommen. Es ist daher an der Zeit wirksame Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Zu 1: Autos weichen vor der Schule auf Grund der quer parkenden Kfz auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Ein erheblicher Teil der Kraftfahrzeuge sind unerwünschter Durchgangsverkehr. Die Einbahnstraßenregelung würde die Straßennutzung auf den Anliegerverkehr beschränken. Zu 3: Zwar hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 740/2016 ausgeführt, dass der Gehweg auf Grund der notwendigen Fahrbahnbreite generell nicht verbreitert werden könne. Es gibt aber Stellen, an denen es abschnittsweise durchaus möglich wäre. Zu 4: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch mal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F1503/2018), sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden.Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2019, OF 1223/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1159/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu vereinbaren. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4425 2019 1. Die Vorlage OF 1159/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.