Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.06.2021, OF 116/6 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistratsvorlage M 84 vom 11.06.2021 wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben. Diese sind:
"Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet."
Begründung:
Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden. Daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 30 2021 1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme