Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.01.2019, OF 1164/5 Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4 Der Magistrat wird gebeten evtl. Schäden die durch Regen und Feuchtigkeit aus dem Gebäude Dreieichstr. 34 an der gemeinsamen Hauswand Gebäude Neuer Wall 4 entstanden sein sollten, feststellen zu lassen. Zum anderen wird der Magistrat gebeten dafür zu sorgen, dass Schäden durch Nässe und Ungeziefer aus der Dreieichstr. 34 an dem Gebäude Neuer Wall 4 verhindert werden. (Ungeziefer wurde in der Vergangenheit belegt) Unter anderem ist dafür zu sorgen, dass die offenen Fenster im Dach der Dreieichstr. 34, durch die es in das Gebäude regnet, geschlossen werden. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde die Dreieichstr.34 bereits veräußert? 2. Wenn ja, wer ist neuer Eigentümer ? 3. Wer ist neuer Ansprechpartner für die Liegenschaft Dreieichstr. 34? 4. Ist bekannt, was mit der Liegenschaft Dreieichst. 34 geplant ist? 5. Sind Abriss vorgesehen oder Instandsetzung? 6. Falls Instandsetzung vorgesehen ist: ist der Beginn bekannt ? Der derzeitige Bauantrag gilt nur bis zum 30.6.2019
Begründung:
Die Liegenschaft Dreieichstr. 34 und das Gebäude der Eigentümer Neuer Wall 4 haben eine gemeinsame Innenwand. Da die Dachfenster - wie bekannt ist - seit Jahren ständig offen stehen, fürchten die Eigentümer Neuer Wall 4 Nässe- und Schimmelschäden an der gemeinsamen Wand. Darüberhinaus sind die Eigentümer wegen Ungeziefers (dies ist belegt) aus der Dreieichstr. 34 besorgt und beunruhigt. Es nisten dort u.a. seit Jahren Tauben und verkoten das Gebäude.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4249 2019 Die Vorlage OF 1164/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte und der vierte Absatz des Tenors ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme