Änderung der verkehrlichen Situation an der Waldstraße/Waldfriedstraße zur Siedlung Waldfried
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.11.2015, OF 1173/5 Betreff: Änderung der verkehrlichen Situation an der Waldstraße/Waldfriedstraße zur Siedlung Waldfried Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Vorschläge für ein angemessenes "Entree" zur Siedlung Waldfried ausarbeiten zu lassen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung vorzustellen. Die städtebaulich gestaltete Siedlung "Waldfried" braucht eine angemessene Eingangssituation. Das enge "Portal" dieser Siedlung macht auch die Errichtung eines Hinweisschildes - z.B. im Rahmen der Ausbildung eines Kreisels und auch nach der Umgestaltung - erforderlich. Die Stellplätze, die an der Ecke Waldstraße/ Waldfriedstraße errichtet und darüber hinaus für die unnötig schmale, tubenartige Situation verantwortlich sind werden zurück gebaut. Lärmbelästigungen und Gefahrensituationen aus den Erfahrungen der Bürger aufgrund des vorhandenen Zustandes sind im Zuge der neuen Planung und Ausführung auszuschließen.
Begründung:
Im Rahmen der Ortsbesichtigung, die Herr Stadtrat Majer mit den betroffenen Bürgern durchgeführt hat, wurde die bemerkenswert wenig durchdachte verkehrliche Situation der Zufahrt über die Waldfriedstraße zu der gleichnamigen Siedlung deutlich. Die Breite - oder vielmehr die Enge - der Waldfriedstraße weist nicht auf die Bedeutung und Größe der Siedlung - die den Namen dieser Straße trägt - hin. Die Anzahl der Anlieger der erheblich breiteren Waldstraße ist deutlich geringer als die Zahl der Anlieger in der Siedlung Waldfried. Allein dieser Sachverhalt macht das Missverhältnis beider Straßen und der engen Zufahrt zur Waldfriedstraße zueinander deutlich.Hauptvorlage: Antrag vom 19.10.2015, OF 1166/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4744 2015 1. Die Vorlage OF 1166/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1173/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme