Prüfung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.06.2024, OF 1178/5 Betreff: Prüfung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Nutzung der Flurstücke 759/59 und 760/59 (siehe Flurkarte) im Bereich des Strahlenberger Wegs 85 (siehe Lageplan) zu prüfen und ggfls. Störungen abzustellen. Die Bauaufsicht ist anzuweisen, die Genehmigungslage über die genannten Flurstücke vollständig zu recherchieren und dem Umweltamt zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die genannten Flurstücke sind gemäß Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, werden jedoch als Abstellflächen für Baumaterialien o.ä. des angrenzenden Wirtschaftsbetriebs genutzt. Leider liegen der Bauaufsicht keine genauen und abrufbaren Daten über die Genehmigungslage dieses Betriebs vor. Auf Grundstücken östlich der oben genannten Flurstücke möchten Pächter ihre Grünflächen naturnah umgestalten. Das kommt aber nur in Frage, wenn die störende Nutzung der angrenzenden Flurstücke abgestellt wird. Wegen des geringen Wertes der Flächen und der komplizierten Rechtsverhältnisse ist die privatrechtliche Durchsetzung der Beseitigung der Störung unwirtschaftlich. Es besteht jedoch ein hohes öffentliches Interesse, dass die Fehlnutzung beseitigt wird. Das Umweltamt hat bisher zugesagt, aus Kapazitätsgründen die Fehlnutzungen sämtlicher Flächen in seinem Zuständigkeitsbereich nur systematisch nach Prioritätensetzung abzuarbeiten. In dieser Situation wurde der Ortsbeirat angesprochen, sich für die Beseitigung der Fehlnutzung der oben genannten Flurstücke einzusetzen. Er hat daher beschlossen, sich im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung der Bauaufsicht und des Umweltamtes ein Bild von der Lage zu machen. Leider hat die Bauaufsicht die Teilnahme an einem Ortstermin wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt. Der Ortsbeirat ist über die Absage irritiert. Er kann seine satzungsgemäße Aufgabe, die Beziehungen der Bürgerschaft zu den Organen der Stadt zu fördern (§ 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte) nur wahrnehmen, wenn die Organe der Stadt mit dem Ortsbeirat zusammenarbeiten. Mit der Ablehnung der Teilnahme der Bauaufsicht ist der Ortsbeirat auf seine Recherchelage zurückgeworfen. Er sieht jetzt nur noch die Möglichkeit, über einen Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Abhilfe zu bewirken. Lageplan Strahlenberger Weg. Quelle: openstreetmap.org Flurkarte Strahlenberger Weg. Quelle: planASBeratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1178/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE, Linke und fraktionslos (= Annahme)