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Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): Linke

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.06.2024, OF 1179/5 Betreff: Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden Der Magistrat möge mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass im Bereich um die Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger in der Mörfelder Landstr. 6 und vor allem auf dem Gehweg vom Südbahnhof zur Servicestelle das ungeregelte Abstellen von E-Scootern unterbunden wird.

Begründung:

Sehbehinderte Mitarbeitende der Servicestelle bzw.des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH) haben im Mai über Behinderungen und Gefährdungssituationen durch ungeregelt abgestellte E-Scooter im genannten Gebiet berichtet. Dabei wurden bis zu sechs (!) E-Scooter gleichzeitig gezählt, die mehrfach den stark frequentierten Fußweg zwischen Südbahnhof Frankfurt und der Landesgeschäftsstelle des BSBH verstellten. Im Interesse sowohl der seheingeschränkten Mitarbeitenden des BSBH als auch der seheingeschränkten und blinden Besucher der Servicestelle müssen vor den Gefahren, die durch solches Verkehrsrowdytum entstehen, geschützt werden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5782 2024 Die Vorlage OF 1179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme