Antrag vom 30.04.2012, OF 118/11 Betreff: Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Ersatzneubaus der Carl Ulrich Brücke dahingehend zu verhandeln, dass im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe auf Fechenheimer Seite in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße in einen verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgänger und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der Anfahrt unter Erhaltung des Baumbestandes in vergleichbarer Breite wie auf der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem Brückenneubau fertigzustellen.
Begründung:
In der Ankündigung des Ersatzneubaus der Carl Ulrich Brücke erklärte Hessen mobil bereits 2009, das die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrer seien geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1178 2012 Die Vorlage OF 118/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme