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Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.11.2016

Antrag Ortsbeirat

Grünanlage westlicher Kätcheslachpark

Details im PARLIS OF_111-12_2016
06.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark

Details im PARLIS OF_118-12_2017
20.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark

Details im PARLIS OM_1161_2017
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.01.2017, OF 118/12

Betreff: Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark
Der Magistrat wird gebeten, die natürliche Entwicklung der tiefer liegenden Entwässerungsmulde im Kätcheslachpark, unmittelbar westlich der Altenhöferallee, zu unterstützen, indem die zweimalige jährliche Mahd auf dieser Fläche eingestellt wird und eine Nachpflanzung mit Schilf, Seggen, Rohrkolben und Feuchtwiesengräsern vorgenommen wird.

Begründung:

Der westliche Teil des Kätcheslachparks wurde im Sommer 2016 offiziell eröffnet und für die Anwohner freigegeben. Die Grünflächenmulde wirkt durch die aufwändige Treppenanlage an der Nord- und Südseite und durch die Lage neben der Altenhöferallee als Eingangsbereich zum Kätcheslachpark. Da die Grünfläche auch die Funktion einer Regenwasser-Versickerungsfläche erfüllt, ist sie fast dauerhaft zu großen Teilen mit Wasser, Matsch oder Schlamm bedeckt. Da die Mulde nur mit einer Rasensaat begrünt wurde und eine jährlich zweimalige Mahd unter Einsatz ferngesteuerter Mähmaschinen erfolgt, kann sich nur schwer eine binsenreiche Nasswiese entwickeln. Anstatt Jahre abzuwarten, ob sich von allein eine Feuchtbiotop-Bepflanzung entwickelt, ist durch geeignete Nachpflanzungen ein zügiger artenreicher Bewuchs zu fördern.Hauptvorlage: Antrag vom 25.11.2016, OF 111/12
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1161 2017 1. Die Vorlage OF 111/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 118/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 118/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme