Antrag vom 21.02.2017, OF 118/8 Betreff: Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie in dem o.a. Gebiet für geeignete Maßnahmen gesorgt werden kann, damit das Parkverbot für Fahrzeughalter eingehalten wird.
Begründung:
In dem genannten Gebiet herrscht von Beginn an ein Parkverbot, welches durch die Zeichen "Verkehrsberuhigte Zone" (Spielstraße) angeordnet ist. Deshalb haben alle Haus- und Wohnungsbesitzer Parkplätze für die jeweiligen Liegenschaften bereits bei der Bebauung des Gebietes erwerben müssen. Da sich zunehmend Fahrzeughalter auf die Haltbuchten stellen, die eigentlich für Wendmanöver der Anlieferungsbetriebe und Dienstleister gedacht sind, kommt es vermehrt zu Kollisionen bei Wendmanövern mit Häuserfronten, Garteneinzäunungen oder verbotswidrig parkenden PKWs. Außerdem werden vermehrt Fahrzeughalter beim Parken auf der ausgewiesenen Spielstraße beobachtet. Quelle: google earthBeratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1331 2017 Die Vorlage OF 118/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme