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Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße

Details im PARLIS OF_1183-6_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße

Details im PARLIS OM_6627_2025
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.03.2025, OF 1183/6 Betreff: Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße Bereits in der vergangenen Legislaturperiode machten Anwohner drauf aufmerksam, dass rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge (insbesondere in den Kreuzungsbereichen) dafür sorgen, dass Müllfahrzeuge der Stadtreinigung die Nahestraße nicht befahren können. In der Folge konnte mehrmals der Müll der Anwohnerschaft nicht abgeholt werden. Seinerzeit fand bereits ein Ortstermin statt. Innerhalb dessen wurde angeregt und auch umgesetzt, dass ein Halteverbot eingerichtet und die Kreuzungsbereiche markiert werden, um eine Befahrbarkeit zu gewährleisten. Zudem rückten die Beamten der Stadtpolizei die verkehrliche Situation in den Fokus und führten Kontrollen durch. Mittlerweile haben sich die Zustände verschlechtert. Kontrollen finden lt. Aussagen der Anwohner nicht mehr statt, sodass die Parkverbotszonen und insbesondere die Markierten Kreuzungsbereiche wieder rechtswidrig beparkt werden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, alsbald - regelmäßige Kontrollen in der Nahestraße zu forcieren, um die Befahrbarkeit des Areals für schwere Müllfahrzeuge zu gewährleisten. - die markierten Kreuzungsbereiche beispielsweise mit Radständern, Poller oder anderem geeignetem Mittel zu versehen, um eine Beparkung der Einfahrtsbereiche zu verhindern und somit die Müllversorgung der Anwohnerschaft wieder zu gewährleisten. Quelle: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6627 2025 Die Vorlage OF 1183/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme