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Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße - Forderung nach freier Wahl des Stromanbieters auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohn

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.12.2015

Freie Stromanbieterwahl in Frankfurt

Details im PARLIS A_951_2015
08.12.2015

Anregung Ortsbeirat

Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße

Details im PARLIS OM_4829_2015
04.03.2016

Bericht des Magistrats

Freie Stromanbieterwahl in Frankfurt

Details im PARLIS B_72_2016
18.03.2016

Stellungnahme des Magistrats

Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße

Details im PARLIS ST_533_2016
23.05.2017

Auskunftsersuchen

Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße

Details im PARLIS V_477_2017
25.08.2017

Stellungnahme des Magistrats

Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße

Details im PARLIS ST_1586_2017
22.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße - Forderung nach freier Wahl des Stromanbieters auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohn

Details im PARLIS OF_1190-1_2020
11.02.2020

Auskunftsersuchen

Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße - Forderung nach freier Wahl des Stromanbieters auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohn

Details im PARLIS V_1554_2020
Partei(en): U.B.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.01.2020, OF 1190/1

Betreff: Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße - Forderung nach freier Wahl des Stromanbieters auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohn
ungen Vorgang: A 951/15; OM 4829/15 OBR 1; B 72/16; ST 533/16; V 477/17 OBR 1; ST 1586/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Wohnungen wurden 2014 bezogen. Seit 2015 unterstützt der Ortsbeirat die Mieterinnen und Mieter der von der Sahle Bau mit städtischen Fördermitteln errichteten Wohnungen dabei, sich ihren Stromanbieter frei wählen zu dürfen. Zuletzt hat der Magistrat am 25.8.2017 wie folgt berichtet: "1. Von den drei von Mainova und Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) gegenüber der Energie Direkt GmbH ergriffenen Rechtsmitteln - mit dem Ziel die Einhaltung der Pflichten eines Netzbetreibers zu erreichen - sind zwei noch rechtshängig und steuern auf den Termin zur mündlichen Verhandlung hin. Bereits abgeschlossen ist das erste Verfahren, das vor dem Landgericht Münster geführt wurde. Dieses endete mit einem gerichtlichen Vergleich. In diesem Verfahren klagte die Mainova auf Entfernung der - von Sahle Wohnen widerrechtlich in Leerrohre (Eigentum der Mainova AG) verlegten drei Stromleitungen sowie eines Telekommunikationskabels. Mainova hat sich in dem Vergleich verpflichtet, die widerrechtlich verlegten Kabel noch für einen Übergangszeitraum (aufgrund der noch laufenden Verfahren), gegen Entgelt, zu dulden. Noch rechtshängig sind: 1. die Klage der NRM vor dem Landgericht Frankfurt auf Zahlung der Konzessionsabgabe gegen den Arealnetzbetreiber Energie Direkt GmbH. 2. das Beschwerdeverfahren von NRM und Mainova vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, in dem erreicht werden soll, dass sich die Energie Direkt GmbH an ihre Pflichten als Arealnetzbetreiberin hält. 2. Den Bewohner der Mietwohnung ist kein diskriminierungsfreier Zugang zum Stromnetz möglich. Dies liegt vor allem darin begründet, dass der vom Eigentümer beauftragte Messstellenbetreiber (Energie Direkt GmbH) die Daten über Zählernummern, Zählerstände und Zuordnungen zu Wohneinheiten nicht zur Verfügung stellt. Durch diese mangelhafte Marktkommunikation ist es den Bewohnern nicht möglich, den Stromanbieter frei zu wählen. Die Besitzer von Eigentumswohnungen konnten hingegen bereits einen diskriminierungsfreien Netzzugang herbeiführen, indem sie den Verkäufer der Wohnungen nachträglich zur Beauftragung eines Anschlusses an das öffentliche Niederspannungsnetz der NRM zwingen konnten. Dieser Netzzugang, den die Mieter in den übrigen Gebäuden nicht haben, ermöglicht den Eigentümern nun eine diskriminierungsfreie Wahl des Stromlieferanten." Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat den Stand der Verfahren mitzuteilen und 2. gegebenenfalls zu erläutern, was getan wird, um den Mieterinnen und Mietern zu ihrem Recht auf freie Wahl des Stromanbieters zu verhelfen; 3. zu erläutern, welche Maßnahmen der Magistrat ergriffen hat bzw. ergreifen wird, um zukünftig zu verhindern, dass beim Bau von geförderten Wohnungen solche Verträge von Bauherren zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter abgeschlossen werden.

Begründung:

An der Begründung von 2015 hat sich nichts geändert. Das Gebaren der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH, Wohnungen so herzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft gezwungen sind, Strom über ein Unternehmen derselben Gruppe zu beziehen, widerspricht allen Regeln des fairen Wettbewerbs um Kundinnen und Kunden. Es ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass Bürgerinnen und Bürger sich sowohl hinsichtlich des Preises als auch hinsichtlich der Stromerzeugung ("grüner Strom") frei entscheiden können. Dass ausgerechnet Mieterinnen und Mieter mit einem niedrigen Einkommen, das sie zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt, dann über den Energieverbrauch "abkassiert" werden, ist unerträglich. Die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH schafft sich hier für das Unternehmen quasi eine "Gelddruckmaschine", indem sie dauerhaft gesicherten Umsatz für ein Unternehmen der Gruppe möglich macht und die eigene Energiesparte aus dem Marktwettbewerb nimmt.

dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 02.12.2015, A 951 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4829
Bericht des Magistrats vom 04.03.2016, B 72
Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 533 Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 477 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1586
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1554 2020 Die Vorlage OF 1190/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme