Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
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Bisheriger Verlauf
25.08.2025
08.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Details im PARLIS OF_1190-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Details im PARLIS OM_7394_202525.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Details im PARLIS OF_1190-2_202508.09.2025
Anregung Ortsbeirat
Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Details im PARLIS OM_7394_2025 Partei: SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.08.2025, OF 1190/2
Betreff: Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf die FES zuzugehen und den Höhe Bockenheimer Landstraße 65 montierten Sonderaschenbecher (s. Fotos) sinnvoll umzuplatzieren, bspw. auf den Odina-Bott-Platz. Begründung:
Der Aschenbecher befindet sich derzeit nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem erhöhten ehemaligen Fahrradweg, zudem mündet dort der KFZ-Verkehr aus der Brentanostraße auf die Hauptverkehrsachse. Zur Benutzung des Aschenbechers müssen Füßgänger:innen derzeit also den Gehweg verlassen und mindestens in einen der anderen Verkehrsbereiche eintreten. Eine andere Stelle zur Aufstellung des Aschenbechers wäre sicherlich sinnvoller.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7394 2025 Die Vorlage OF 1190/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme