Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
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Bisheriger Verlauf
07.01.2016
22.01.2016
Antrag Ortsbeirat
Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
Details im PARLIS OF_1190-5_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
Details im PARLIS OM_4965_201607.01.2016
Antrag Ortsbeirat
Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
Details im PARLIS OF_1190-5_201622.01.2016
Anregung Ortsbeirat
Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
Details im PARLIS OM_4965_2016 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2016, OF 1190/5
Betreff: Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wehrstraße auf der rechten Fahrbahnseite vom Main kommend in Richtung Sachsenhausen, gegenüber der Wehrstraße 2, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dort keine größeren Fahrzeuge mehr parken könne, die dann den Fußweg verengen. Dies könnte entweder durch die Errichtung eines neuen Parkplatzes geschehen, der nur das Parken von Autos "normaler" Größe zulässt oder durch die Aufstellung von Fahrradbügeln. Begründung:
In der Straße gibt es auf der Höhe der Hausnummer Wehrstraße 2 gegenüber liegend durch die Abzweigspur in Richtung Sachsenhausen (Offenbacher Landstraße) ein zulaufendes Rechteck auf dem Bürgersteig. Dieses wird von den Fußgängern nicht benutzt. Hier parken andererseits täglich große Autos und Lastwagen, die zu groß für diese Fläche sind. Dadurch wird der Durchgangsbereich zwischen Autos und Betonmauer des anliegenden Grundstücks, das zum Getränkemarkt gehört, derart eingeengt, dass kein Kinderwaren oder Rollator mehr durch passt und einen Straßenwechsel erforderlich macht. Mit der Errichtung eines regulären Parkplatzes oder das Aufstellen von Fahrradbügeln wird ein unerlaubtes Parken verhindert.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4965 2016 Die Vorlage OF 1190/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme