Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.03.2019, OF 1191/5 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür in Frage kommende Straßen sind vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird.
Begründung:
Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher-Street-Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. *Bei diesem Antrag handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz!Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4431 2019 Die Vorlage OF 1191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme