Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.09.2020, OF 1199/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: In der Tornowstraße sind viele Vorgärten entgegen der Frankfurter Vorgartensatzung nicht gärtnerisch angelegt, sondern werden als Stellplätze genutzt. Dies betrifft die Hausnr.: 45, 47, 49, 51, 53, 55. 57, 59-61, 63, 64, 68, 70, 71, 72. Die Bauaufsicht wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in diesen Fällen genehmigte Ausnahmen vorliegen und andernfalls die Hausbesitzer zur Einhaltung der Vorgartensatzung zu verpflichten.
Begründung:
Die Kuwaldsiedlung, einst mit viel Grün mit Vorder- und Hintergärten angelegt, hat ihren Charm in der Tornowstr. zum Teil verloren. Vor vielen Häusern sieht man noch die Fundamente der Gartenmauern, die geschliffen wurden, um eine Einfahrt in den Vorgarten zu ermöglichen. Das Resultat, überwiegend gänzlich versiegelte Vordergärten in eintönigem Betongrau, anstelle von Stäuchern, Büschen und Blumen, wie es eigentlich die Vorgartensatzung vorsieht. In Zeiten von sich häufenden Hitzesommern brauchen wir jeden Quadratmeter Grünfläche. Hier wird zum eigenen Vorteil gegen die Vorgartensatzung verstoßen, das kann nicht geduldet werden. Auszug aus dem Merkblatt_Vorgarten: Autostellplätze und Carports Autos im Vorgarten stören das Ortsbild. Deshalb sind sie in Vorgärten grundsätzlich nicht zulässig. Gleiches gilt auch für Einfahrten im Vorgartenbereich. Quelle: bauaufsicht-frankfurt.de/. ./Merkblatt_Vorgarten.pdf Bilder: (c) Arno Völker 45-47 49 51 53 55 57 59-61 63 64 68 70 71 72Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6766 2020 Die Vorlage OF 1199/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)