Verbotswidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.02.2017, OF 120/8 Betreff: Verbotswidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken auf der schraffierten Fläche vor dem REWE-Markt Ecke Heddernheimer Landstraße / Hessestraße 1-3 durch geeignete Maßnahmen (z.B. Poller) zu unterbinden und dem Eigentümer der Liegenschaft Hessestraße 1-3 vorzuschlagen, die beiden Parkplätze am Blumenbeet vor dem Markt (gegenüber Müllkäfig) zu drei waagerecht zur Heddernheimer Landstraße angeordneten Parkplätzen umzumarkieren.
Begründung:
Auf der genannten Sperrfläche parken immer wieder Kunden des Supermarktes und blockieren mit der Fahrzeugspitze teilweise den Fußgängerweg - speziell für Passanten mit Kinderwagen und Rollator ein echtes Hindernis. Durch Anbringen von bspw. zwei Pollern könnte die Fläche freigehalten werden. Die bisher zur Heddernheimer Landstraße senkrecht eingezeichneten zwei Parkflächen am Blumenbeet könnten zu drei waagerecht zur Straße befahrbare Parkflächen ummarkiert werden, so dass ein zusätzlicher Parkplatz entstünde.Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1335 2017 Die Vorlage OF 120/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz der Begründung entfällt und der Antrag folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken auf der schraffierten Fläche vor dem REWE-Markt Ecke Heddernheimer Landstraße/Hessestraße 1-3 durch geeignete Maßnahmen (z.B. Poller) zu unterbinden." Abstimmung: Einstimmige Annahme