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Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.01.2020, OF 1202/1 Betreff: Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde? Vorgang: OM 5575/20 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte "Stellplatzgenehmigung" für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen "Genehmigung" nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind. Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die "Genehmigungen" nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurück nehmen zu lassen und das illegale Parken, sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll - im Sinne der Vorlage OM 5575 - unterbinden zu lassen.

Begründung:

In der Bevölkerung entsteht der fatale Eindruck, dass Ämter, Behörden und städtische Betriebe sich illegale Parkmöglichkeiten unter der Hand gegenseitig zuschustern und dabei nicht einmal vor der Gedenkstätte Börneplatz respektvoll halt machen. . Foto: Bernd Ungerdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5575 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5751 2020 Die Vorlage OF 1202/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme