Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
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Bisheriger Verlauf
14.01.2020
26.01.2020
11.02.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken
Details im PARLIS OM_5575_2020Antrag Ortsbeirat
Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
Details im PARLIS OF_1202-1_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
Details im PARLIS OM_5751_202014.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken
Details im PARLIS OM_5575_202026.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
Details im PARLIS OF_1202-1_202011.02.2020
Anregung Ortsbeirat
Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
Details im PARLIS OM_5751_2020 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.01.2020, OF 1202/1
Betreff: Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
Vorgang: OM 5575/20 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte "Stellplatzgenehmigung" für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen "Genehmigung" nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind. Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die "Genehmigungen" nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurück nehmen zu lassen und das illegale Parken, sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll - im Sinne der Vorlage OM 5575 - unterbinden zu lassen. Begründung:
In der Bevölkerung entsteht der fatale Eindruck, dass Ämter, Behörden und städtische Betriebe sich illegale Parkmöglichkeiten unter der Hand gegenseitig zuschustern und dabei nicht einmal vor der Gedenkstätte Börneplatz respektvoll halt machen. . Foto: Bernd Unger
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5575
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5751 2020 Die Vorlage OF 1202/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme