B 383 - Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetztes“ in Frankfurt am Main hier: Im
Bisheriger Verlauf
Bericht des Magistrats
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main
Details im PARLIS B_383_2019Antrag Ortsbeirat
B 383 - Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetztes“ in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1
Details im PARLIS OF_1209-1_2020Auskunftsersuchen
B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1
Details im PARLIS V_1559_2020Bericht des Magistrats
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main
Details im PARLIS B_383_2019Antrag Ortsbeirat
B 383 - Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetztes“ in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1
Details im PARLIS OF_1209-1_2020Auskunftsersuchen
B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1
Details im PARLIS V_1559_2020S A C H S T A N D :
Betreff: B 383 - Umsetzung des "Prostituiertenschutzgesetztes" in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1 Vorgang: B 245/17; B 383/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum wurde der Ortsbeirat bislang an der Beratung des Berichts B 383 nicht beteiligt? Die Mehrzahl der betroffenen Betriebe liegt im Bereich des Ortsbeirat 1. 2. Wie erklärt sich der Magistrat die aus dem Bericht herauszuleende massive Abnahme der Anzahl Prostitutionsbetriebe von 168 in 2017 (B 245 vom 07.08.2017) auf lediglich 54 (2019)? Gemäß B 383 (2.) haben alle bekannten Betriebe einen Antrag auf Erlaubnis gestellt. Aus (1.) geht hervor, das es sich dabei um 54 antragstellende Betriebe handeln muss. 3. Vor dem Hintergrund der recht geringen Antragsquote in anderen Städten / Bundesländern (Berlin: 208 von ca. 600 Betrieben, Hamburg 182 von ca. 400 Betrieben, Bremen; 91 von ca. 360 Betrieben): Worauf ist die in Frankfurt außerordentlich hohe Antragsstellungsquote von 100% zurück zu führen? 4. Wie bewertet der Magistrat Klagen von Prostituiertenselbsthilfeorganisationen darüber, dass Prostituierte - wie in anderen Städten auch - in Frankfurt am Main immer weniger legale Arbeitsplätze vorfinden und gezwungen sind, in die Illegalität (Wohnungsprostitution, Internet) abzurutschen? Dort sind die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen vielfach isoliert und genießen keinerlei der bislang bekannten Schutzmechanismen. 5. Das Prostitutionsgewerbe ist - trotz aller Schmähungen - ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit außerordentlicher Strahlkraft in weitere Branchen in der Stadt Frankfurt und besonders im Ortsbezirk 1. In welcher Weise wird sich der Magistrat z. B. mit den Mitteln und Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung um die Zukunft und Prosperität auch dieses Gewerbes kümmern? 6. Welche Erfolge erzielte der Magistrat mit der Umsetzung des sog. "Prostitutionsschutzgesetzes" für die Tätigen im Prostitutionsgewerbe in folgenden Feldern: Schutz vor Zwangsprostitution, Verbesserung der Einkommenssituation, Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge, Sicherheit, Soziale Sicherheit, Altersvorsorge, Kinderbetreuung, Beschulung der Kinder?