Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.04.2024, OF 1213/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41? Vorgang: OM 2415/22 OBR 1; ST 1161/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit Juni 2022 fordert der Ortsbeirat 1 die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße im Bereich der Hausnummern 33-41. Zuletzt hat der Magistrat in der ST1161 aus Mai 2023 mitgeteilt, dass noch im 2. Quartal 2023 die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Vor Ort ist auch nichts umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 die Planungen zur Verkehrsneuordnung zeitnah vorzulegen und die baldmögliche terminliche Umsetzung zu benennen.
Begründung:
Die in OM 2415 aus 2022 beschlossenen Ladezonen, Radbügel und außengastronomischen Flächen werden dringend gebraucht. Einzelhandel, Gastronomie und Verkehrsteilnehmende warten nun bereits seit zwei Jahren auf die Umsetzung. Gerade auf das Bahnhofsviertel sollte derzeit die allerhöchste Priorität gelegt werden. Es handelt sich hier nicht um eine bauliche Umgestaltung, sondern lediglich Beschilderungs- und Markierungsarbeiten mit dem Ziel, die Gehwege freizuhalten, illegales Parken zu unterbinden und Platz für alle Verkehrsmittel zu schaffen. Es ist unverständlich, warum der Magistrat hierfür so viel Zeit benötigt. Quelle: privatdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2415 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1161 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5393 2024 Die Vorlage OF 1213/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)