Parkplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.04.2024, OF 1226/1 Betreff: Parkplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die ABG Frankfurt zuzugehen, um die Parkplatzvergabe an Bedürftige und sozial schwächer Gestellte in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt zu erleichtern, insbesondere in den Wohnobjekten der ABG Frankfurt in der westlichen Europa-Allee, in der westlichen Pariser Straße sowie im Maastrichter Ring, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den Parkdruck zu mindern.
Begründung:
Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären das 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Für einen Wohnungskonzern in städtischer Hand gehört es sich, auf soziale Belange Rücksicht zu nehmen. Der soziale Wohnungsbau gehört zu den Gründungszielen der ABG Frankfurt. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist der vorrangige Zweck der Gesellschaft eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Bei einer Stellplatzmiete von 100,- Euro im Monat kann von einer sozial verantwortbaren Versorgung der breiten Schichten der Bevölkerung nicht mehr die Rede sein.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1226/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1226/1 wurde zurückgezogen.